öffentliche Meinung Dritter

Öffentliche Kommentare Dritter beziehen sich auf jede andere Person als den Anmelder eines Patents für eine Erfindung, die vor der Erteilung einer Patentanmeldung den Prüfern der Patentbehörde und der Öffentlichkeit hilft, mehr Informationen zu erhalten, indem sie Referenzdokumente in Bezug auf die Patentanmeldung bereitstellt Die meisten Dokumente des Standes der Technik im Zusammenhang mit der Patentanmeldung werden während des Überprüfungsprozesses als Referenz verwendet, um den Zweck der öffentlichen Überprüfung zu erreichen und die Qualität der Patente zu verbessern. Öffentliche Kommentare Dritter bieten die Möglichkeit, die Patentierbarkeit vor der Patenterteilung anzufechten. Für Unternehmen ist es eine einfache, effektive und sehr kostengünstige Möglichkeit, Wettbewerber daran zu hindern, eine Genehmigung zu erhalten, indem sie den Status der Patentanmeldungen von Wettbewerbern überwachen und öffentliche Meinungen Dritter an die Patentbehörde übermitteln. Es gibt nur wenige Länder auf der Welt, die sehr geringe offizielle Gebühren für öffentliche Meinungen Dritter erhoben haben, und die Öffentlichkeit muss keine detaillierten Gründe für die Ungültigkeitserklärung vorbereiten, und die meisten Länder können öffentliche Meinungen anonym einreichen, ohne persönliche Informationen anzugeben Mit der Übermittlung an das Amt für geistiges Eigentum ist die Abgabe der öffentlichen Meinung Dritter abgeschlossen, wodurch direkte Konflikte mit Wettbewerbern wirksam vermieden werden können.

  • Statusrecherche Patentanmeldung: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
  • Zeitpunkt der Einreichung: nach der Veröffentlichung der Patentanmeldung und vor der Erteilung
  • Einreichungssprache: Deutsch
  • Einreichungsmethode: elektronisches Formular (Online-Einreichung)
  • Anforderer: jeder
  • Offizielle Gebühr: Keine

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