Ägyptisches Patentanmeldungsverfahren

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Über Ägypten

Offiziell als Arabische Republik Ägypten bekannt, überspannt es die südwestliche Ecke Afrikas und Asiens durch die Landbrücke, die von der Sinai-Halbinsel gebildet wird. Ägypten ist ein Mittelmeerstaat, der im Nordosten an den Gazastreifen (Palästina) und Israel, im Osten an den Golf von Aqaba und das Rote Meer, im SüdWeiterlesen

Über Ägypten

Offiziell als Arabische Republik Ägypten bekannt, überspannt es die südwestliche Ecke Afrikas und Asiens durch die Landbrücke, die von der Sinai-Halbinsel gebildet wird. Ägypten ist ein Mittelmeerstaat, der im Nordosten an den Gazastreifen (Palästina) und Israel, im Osten an den Golf von Aqaba und das Rote Meer, im Süden an den Sudan und im Westen an Libyen grenzt. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100 Millionen ist Ägypten das bevölkerungsreichste Land in Nordafrika, dem Nahen Osten und der arabischen Welt, das drittbevölkerungsreichste Land in Afrika (nach Nigeria und Äthiopien) und das 13. bevölkerungsreichste Land der Welt . Ägypten als Ganzes basiert auf einer Republik und führt eine halbpräsidentielle Regierung ein.

Ägyptisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • Verfassung der Arabischen Republik Ägypten
  • "Geschmacksmusterschutzgesetz"

Internationale Organisation/Abkommen

  • Markenrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Patentkooperationsvertrag
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Madrider Abkommen zur Bekämpfung falscher oder täuschender Herkunftsangaben von Waren
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
  • Vertrag von Nairobi zum Schutz des Olympischen Emblems
  • Washingtoner Übereinkommen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums an integrierten Schaltkreisen
  • Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
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Sprache des teilnehmers
Arabisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Ägyptisches Patentamt

Englisch: Ägyptisches Patentamt, Abkürzung: EGPO

Website: Ägyptisches Patentamt (egypo.gov.eg)

Ägyptische Erfindungspatentrecherche: Ägyptisches Patentamt (egypo.gov.eg)

Einreichungssprache: Arabisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine arabische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Arabische Übersetzung des Prioritätsbelegs
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  9. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  10. Mitteilung über die Annahme chinesischer Patentanmeldungen
  11. Deklaration kleiner Entitäten
  12. Auszug der Gewerbeerlaubnis aus der Firmenregistrierung oder der Satzung/beglaubigte Kopie der Firmenregistrierung
  13. Aussage zur genetischen Ressource
  14. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  15. Vergleichsdatei

    *Ägyptische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die ägyptische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre arabische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine arabische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Deklaration kleiner Entitäten
  11. Auszug der Gewerbeerlaubnis aus der Firmenregistrierung oder der Satzung Beglaubigte Kopie der Firmenregistrierung
  12. Erklärung zu Kulturerberessourcen
  13. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  14. Vergleichsdatei

    *Ägyptische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Die EGPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch.

Die Erfindung verliert nicht an Neuheit, wenn die Informationen über die Erfindung auf einer nationalen oder internationalen Ausstellung in Ägypten innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart werden.

3 Jahre

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Die Zahlung beginnt ab dem zweiten Jahr nach dem Antragsdatum. Die Jahresgebühr sollte jedes Jahr vor dem Antragsdatum gezahlt werden. Die überfällige Jahresgebühr kann innerhalb einer einjährigen Nachfrist gezahlt werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 7 % erhoben werden gleichzeitig bezahlt werden.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

Ja. Stellt die EGPO fest, dass es der Erfindungspatentanmeldung an erfinderischer Tätigkeit mangelt, fragt sie den Anmelder, ob er bereit ist, die Erfindung in ein Gebrauchsmuster umzuwandeln.

Das muss der patentamt sein

Ägyptisches Patentamt

Englisch: Ägyptisches Patentamt, Abkürzung: EGPO

Website: Ägyptisches Patentamt (egypo.gov.eg)

Ägyptische Gebrauchsmuster-Patentrecherche: Ägyptisches Patentamt (egypo.gov.eg)

Einreichungssprache: Arabisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Arabische Übersetzung des Prioritätsbelegs
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  6. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  7. Mitteilung über die Annahme chinesischer Patentanmeldungen
  8. Deklaration kleiner Entitäten
  9. Geschäftslizenz/Firmenregistrierung Beglaubigte Kopie der Firmenregistrierung oder der Satzung
  10. Aussage zur genetischen Ressource
  11. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  12. Vergleichsdatei

    *Ägyptische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die ägyptische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Vollmacht
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Deklaration kleiner Entitäten
  8. Geschäftslizenz/Firmenregistrierung Beglaubigte Kopie der Firmenregistrierung oder der Satzung
  9. Aussage zur genetischen Ressource
  10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  11. Vergleichsdatei

    *Ägyptische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

7 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

EGPO prüft Gebrauchsmuster nur auf Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit.

Die Erfindung verliert ihre Neuheit nicht, wenn die Informationen zur Erfindung auf einer nationalen oder internationalen Ausstellung in Ägypten innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart werden.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Die Zahlung beginnt ab dem zweiten Jahr nach dem Antragsdatum. Die Jahresgebühr sollte jedes Jahr vor dem Antragsdatum gezahlt werden. Überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von einem Jahr gezahlt werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 7 % erhoben werden gleichzeitig bezahlt werden.

1-2 Jahre

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja. Weist das EGPO-Erfindungsgebrauchsmuster eine erfinderische Tätigkeit auf, kann die Patentart von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden.

NEIN

Das muss der patentamt sein

Ägyptisches Marken- und Geschmacksmusteramt

Englisch: Trademarks and Industrial Designs Office, Abkürzung: ITDA

Website: جهاز تنمية التجارة الداخلية (itda.gov.eg)

Ägyptische Geschmacksmustersuche: www.itda.gov.eg/login/login.aspx

Einreichungssprache: Arabisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Arabische Übersetzung des Prioritätsbelegs
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  6. Mitteilung über die Annahme chinesischer Patentanmeldungen
  7. Deklaration kleiner Entitäten
  8. Auszug der Gewerbeerlaubnis aus der Firmenregistrierung oder der Satzung/beglaubigte Kopie der Firmenregistrierung
  9. Aussage zur genetischen Ressource
  10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  11. Vergleichsdatei

    *Ägyptische Patentanmeldungsunterlagen müssen notariell beglaubigt werden

Der Erstschutz beträgt 10 Jahre, verlängerbar um 5 Jahre, bis zu 15 Jahre Schutz.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Die ITDA führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, und der Antragsteller sollte innerhalb von 60 Tagen auf die Entscheidung der ITDA antworten.

6 Monate vor dem Prioritätstag. Wird das Geschmacksmuster erstmals auf dem Hoheitsgebiet eines WTO-Mitgliedstaats oder einer anderen Vertragspartei, mit der Ägypten ein Gegenseitigkeitsabkommen hat, eingereicht oder wird das Geschmacksmuster erstmals auf einer ägyptischen oder internationalen Ausstellung, einer Konferenz oder einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, Das Erscheinungsbild verliert nicht an Neuheit.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresbeitrag: Ab dem zweiten Jahr ab Antragstellung wird er jährlich gezahlt. Die Verlängerungsgebühr kann innerhalb des letzten Jahres der 10-jährigen Schutzdauer entrichtet und um 5 Jahre verlängert werden. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, gleichzeitig ist ein Säumniszuschlag von 7 % zu entrichten.

18-24 Monate

NEIN

NEIN

Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen. Eine Anmeldung kann bis zu 50 Geschmacksmuster enthalten, die zusammen eine gleichartige Einheit bilden.

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