Finnisches Patentanmeldungsverfahren

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Fakten über Finnland

Finnland, offiziell die Republik Finnland, ist ein nordisches Land in der fennoskandischen Region Nordeuropas. Es grenzt an Schweden, Nordnorwegen im Westen, Russland im Osten und Estland im Süden des Finnischen Meerbusens. Politisch ist es eine parlamentarische Republik mit einer Zentralregierung in der HauptsWeiterlesen

Fakten über Finnland

Finnland, offiziell die Republik Finnland, ist ein nordisches Land in der fennoskandischen Region Nordeuropas. Es grenzt an Schweden, Nordnorwegen im Westen, Russland im Osten und Estland im Süden des Finnischen Meerbusens. Politisch ist es eine parlamentarische Republik mit einer Zentralregierung in der Hauptstadt Helsinki und lokalen Regierungen in den 336 autonomen Bezirken und dem Åland-Archipel. Finnland gehörte vom 12. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zu Schweden.

Finnisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Patentrecht"
  • Urheberrechtsgesetz
  • "Markenrecht"
  • Das Designschutzgesetz
  • "Gebrauchsmusterrecht"

Internationale Organisation/Abkommen

  • Markenrechtsvertrag von Singapur
  • Markenrechtsvertrag
  • Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Patentrechtsvertrag
  • Protokoll über das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung als Hinterlegungsmikrosystem für Patentverfahren
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Patentkooperationsvertrag
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Schwedisch
finnisch
Englisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Finnisches Patentregister

Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH

Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt

Patentrecherche für finnische Erfindungen: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)

Einreichungssprache: Finnisch/Schwedisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre finnische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine finnische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Vollmacht
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die finnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre finnische Übersetzung
  6. Certificate of Microbiological Survival und seine finnische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung

PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
  • Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart

2-2,5 Jahre

  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
  • Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

NEIN

Das muss der patentamt sein

Finnisches Patentregister

Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH

Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt

Patentrecherche für finnische Gebrauchsmuster: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)

Einreichungssprache: Englisch/Finnisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg/DAS
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die finnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Vollmacht
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre ab dem Anmeldetag und kann zweimal verlängert werden, 4 Jahre bzw. 2 Jahre, bis zu 10 Jahre.

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Nur Formprüfung. Die Gebrauchsmusteranmeldung wird auf Einhaltung der Formerfordernisse, Einheitlichkeit und Eintragungsfähigkeit geprüft. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Der Anmelder kann innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Aufschiebung der Erteilung stellen, wobei die Erteilung um längstens 15 Monate aufgeschoben werden kann.

Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
  • Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart

  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
  • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.

3 Monate

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

NEIN

Ja

Das muss der patentamt sein

Finnisches Patentregister

Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH

Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt

Geschmacksmusterrecherche in Finnland: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)

Einreichungssprache: Finnisch/Schwedisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Erstschutz für 5 Jahre. Es kann 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren. Wenn das Design Teil eines komplexen Produkts ist und dazu dient, die Integrität des Produkts wiederherzustellen, ist es maximal 15 Jahre ab dem Anmeldetag gültig.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Formale Prüfung und Sachprüfung sind erforderlich. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.

Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
  • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.

5 Monate

NEIN

Ja. Mehrere Designs können in einem Design enthalten sein.

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