Ungarischer Patentanmeldungsprozess

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Ungarn liegt in Mitteleuropa. Es grenzt im Norden an die Slowakei, im Nordosten an die Ukraine, im Nordwesten an Österreich, im Osten an Rumänien, im Süden an Serbien, im Südwesten an Kroatien und im Westen an Slowenien. Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union und hat etwa 10 Millionen Einwohner. Die Amtssprache ist Ungarisch, die am weitesten verbreitete Sprache der uralischen Sprachfamilie. Ungarns Hauptstadt und größte Stadt ist Budapest.

Ungarisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • „Gebrauchsmusterschutzrecht“
  • Gesetz zum Schutz von Marken und geografischen Angaben
  • „Erfindungspatentschutzrecht“
  • „Designschutzrecht“

Internationale Organisationen/Abkommen

  • Nairobi-Vertrag zum Schutz des Olympischen Emblems
  • Patentrechtsvertrag
  • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Markenrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Rom-Übereinkommen zum Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Rundfunkanstalten
  • Haager Abkommen über die internationale Registrierung gewerblicher Muster und Modelle
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für Patentverfahren
  • Patentkooperationsvertrag
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugtem Kopieren ihrer Tonträger
  • Abkommen von Locarno zur Einführung einer internationalen Klassifikation gewerblicher Muster und Modelle
  • Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
  • Lissabonner Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihrer internationalen Registrierung
  • Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen zum Zweck der Eintragung von Marken
  • Madrider Abkommen gegen falsche oder irreführende Kennzeichnung des Warenursprungs
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

URL: http://www.hipo.gov.hu/en

Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

Einreichungssprache: Ungarisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Vollmacht
  6. Deklaration kleiner Entitäten
  7. Erfinder Aussage
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  11. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Deklaration kleiner Entitäten
  9. Erfinder Aussage
  10. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  11. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  12. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
  • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung

Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:

  • Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
  • Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.

Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:

- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.

3 Jahre

Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.

Jahresgebühren: Die erste jährliche Wartungsgebühr ist am Tag der Einreichung fällig, alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum Fälligkeitsdatum im Voraus fällig. Das Fälligkeitsdatum für Rentenzahlungen ist der Jahrestag des Anmeldetages. Vor der Veröffentlichung der Anmeldung fällige Jahresgebühren sind innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung zu entrichten. Jahresgebühren, die vor der Erteilung eines Patents fällig sind, das auf der Grundlage einer Anmeldung erteilt wurde, die als vertrauliche Daten gilt, können auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Entscheidung über die Erteilung des Patents gezahlt werden, während alle anderen Jahresgebühren kann auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit gezahlt werden. Für Renten, die in den ersten drei Monaten der Karenzzeit gezahlt werden, fallen keine Zuschläge an. Ab dem vierten Monat beträgt der Zuschlag 50 %.

Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden

NEIN

Das muss der patentamt sein

Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

URL: http://www.hipo.gov.hu/en

Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

Einreichungssprache: Ungarisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Vollmacht
  6. Deklaration kleiner Entitäten
  7. Erfinder Aussage
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  11. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Deklaration kleiner Entitäten
  9. Erfinder Aussage
  10. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  11. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  12. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
  • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung

Gebrauchsmuster unterliegen in Ungarn formellen und sachlichen Prüfungen, nicht aber Neuheit und erfinderischer Tätigkeit.

Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:

- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.

Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.

Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden

NEIN

Das muss der patentamt sein

Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

URL: http://www.hipo.gov.hu/en

Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

Einreichungssprache: Ungarisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Prioritätsbeleg
  2. Vollmacht
  3. Prioritätsbeleg
  4. Deklaration kleiner Entitäten
  5. Erfinder Aussage
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

25 Jahre

Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum

Geschmacksmusteranmeldungen in Ungarn werden vom Amt automatisch geprüft. Der Überprüfungsprozess umfasst eine formelle Überprüfung und eine inhaltliche Überprüfung. Das Patentamt führt auch eine Neuheitsrecherche durch und übermittelt die Ergebnisse an den Anmelder.

In Ungarn sehen die folgenden Offenlegungen eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor:
- Offenlegungen aufgrund von Missbrauch in Bezug auf den Antragsteller oder seine Rechtsvorgänger;
- Die Offenlegung erfolgte durch den Antragsteller, seinen Vorgänger oder einen Dritten (wenn die Informationen vom Antragsteller oder seinem Vorgänger bereitgestellt wurden).

Darüber hinaus wird die Offenlegung außer Acht gelassen, wenn das Design einem Dritten unter Geheimhaltungsbedingungen offengelegt wird.

Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.

8 Monate

Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden

NEIN

Ja

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