申请流程 Application Process Flow
发明专利申请流程 Invention
Ungarisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO
URL: http://www.hipo.gov.hu/en
Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN
Einreichungssprache: Ungarisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:
- Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
- Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.
Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:
- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.
3 Jahre
Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.
Jahresgebühren: Die erste jährliche Wartungsgebühr ist am Tag der Einreichung fällig, alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum Fälligkeitsdatum im Voraus fällig. Das Fälligkeitsdatum für Rentenzahlungen ist der Jahrestag des Anmeldetages. Vor der Veröffentlichung der Anmeldung fällige Jahresgebühren sind innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung zu entrichten. Jahresgebühren, die vor der Erteilung eines Patents fällig sind, das auf der Grundlage einer Anmeldung erteilt wurde, die als vertrauliche Daten gilt, können auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Entscheidung über die Erteilung des Patents gezahlt werden, während alle anderen Jahresgebühren kann auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit gezahlt werden. Für Renten, die in den ersten drei Monaten der Karenzzeit gezahlt werden, fallen keine Zuschläge an. Ab dem vierten Monat beträgt der Zuschlag 50 %.
Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden
NEIN
实用新型申请流程 Utility Model
Ungarisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO
URL: http://www.hipo.gov.hu/en
Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN
Einreichungssprache: Ungarisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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10 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
Gebrauchsmuster unterliegen in Ungarn formellen und sachlichen Prüfungen, nicht aber Neuheit und erfinderischer Tätigkeit.
Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:
- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.
Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.
Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden
NEIN
外观设计申请流程 Design
Ungarisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO
URL: http://www.hipo.gov.hu/en
Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN
Einreichungssprache: Ungarisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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25 Jahre
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
Geschmacksmusteranmeldungen in Ungarn werden vom Amt automatisch geprüft. Der Überprüfungsprozess umfasst eine formelle Überprüfung und eine inhaltliche Überprüfung. Das Patentamt führt auch eine Neuheitsrecherche durch und übermittelt die Ergebnisse an den Anmelder.
In Ungarn sehen die folgenden Offenlegungen eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor:
- Offenlegungen aufgrund von Missbrauch in Bezug auf den Antragsteller oder seine Rechtsvorgänger;
- Die Offenlegung erfolgte durch den Antragsteller, seinen Vorgänger oder einen Dritten (wenn die Informationen vom Antragsteller oder seinem Vorgänger bereitgestellt wurden).
Darüber hinaus wird die Offenlegung außer Acht gelassen, wenn das Design einem Dritten unter Geheimhaltungsbedingungen offengelegt wird.
Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.
8 Monate
Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden
NEIN
Ja
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