Ungarischer Patentanmeldungsprozess

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

URL: http://www.hipo.gov.hu/en

Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

Einreichungssprache: Ungarisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Vollmacht
  6. Deklaration kleiner Entitäten
  7. Erfinder Aussage
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  11. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Deklaration kleiner Entitäten
  9. Erfinder Aussage
  10. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  11. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  12. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
  • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung

Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:

  • Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
  • Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.

Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:

- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.

3 Jahre

Erteilungsgebühr: Nach der Entscheidung über die Erteilung des Patents sendet das ungarische Patentamt dem Anmelder den Text der Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen zu, und der Anmelder hat drei Monate Zeit, um den Text zu bestätigen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zu entrichten.

Jahresgebühren: Die erste jährliche Wartungsgebühr ist am Tag der Einreichung fällig, alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum Fälligkeitsdatum im Voraus fällig. Das Fälligkeitsdatum für Rentenzahlungen ist der Jahrestag des Anmeldetages. Vor der Veröffentlichung der Anmeldung fällige Jahresgebühren sind innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung zu entrichten. Jahresgebühren, die vor der Erteilung eines Patents fällig sind, das auf der Grundlage einer Anmeldung erteilt wurde, die als vertrauliche Daten gilt, können auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Entscheidung über die Erteilung des Patents gezahlt werden, während alle anderen Jahresgebühren kann auch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit gezahlt werden. Für Renten, die in den ersten drei Monaten der Karenzzeit gezahlt werden, fallen keine Zuschläge an. Ab dem vierten Monat beträgt der Zuschlag 50 %.

Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden

NEIN

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