TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
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