- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
- Wie lange ist die Schutzdauer einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland?
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Finnland zu genehmigen?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland wiederhergestellt werden?
- Ist eine finnische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Kann das Prioritätsrecht einer finnischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Finnland
- Merkmale des finnischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland stattgegeben wird?