- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
- Ist eine finnische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Anleitung zur Autorisierung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Finnland
- Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Welches ist die finnische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für finnische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Welche Anforderungen gelten für die Antragsunterlagen für Industriedesigns in Finnland?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Anweisungen zur Autorisierung und Jahresgebühr der finnischen Erfindungspatentanmeldung
- Merkmale des finnischen Anmeldeverfahrens für Geschmacksmuster