- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Finnland?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Finnland?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?
- Was sind die Anforderungen für die finnischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die Patentanmeldung einer finnischen Erfindung?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der finnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Finnland zu genehmigen?
- Ist eine finnische Industriedesign-Anmeldung für DAS zugelassen?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland für DAS zugelassen?