RIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Genügt die formale Prüfung nicht den Anforderungen, teilt das Patentamt dem Anmelder mit, dass er innerhalb von 15 Werktagen Berichtigungen vornehmen soll. Eine nicht rechtzeitige Berichtigung gilt als zurückgenommen. Nach bestandener formaler Prüfung hat der Antragsteller die Veröffentlichungsgebühr innerhalb eines Monats zu entrichten. Patentanmeldungen aus Costa Rica werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Patentblatt veröffentlicht, und Anmelder können auch eine vorzeitige Veröffentlichung beantragen. Jeder kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Das Patentamt benachrichtigt den Anmelder über den Einspruch und fordert den Anmelder auf, innerhalb eines Monats zu antworten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist geht die Patentanmeldung in Costa Rica in die Sachprüfungsphase und die Patentautorisierung kann erlangt werden, wenn die Autorisierungsvoraussetzungen erfüllt sind. In den meisten Fällen gibt der RIP nur einmal während des Sachprüfungsverfahrens eine Stellungnahme ab.
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