Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung entrichten.
Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr sollte innerhalb des letzten Jahres der aktuellen 5-jährigen Gültigkeitsdauer gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss eine Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung gezahlt werden gleichzeitig.
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