Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
- Ob eine Gebrauchsmusteranmeldung in Argentinien typkonvertierbar ist
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Argentinien?
- Ob eine Gebrauchsmusteranmeldung in Argentinien DAS sein kann
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Argentinien?
- Ob die Geschmacksmusteranmeldung in Argentinien DAS sein kann
- Ob die argentinische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Argentinien wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen an die Design-Anmeldeunterlagen in Argentinien?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Argentinien?
- Wie lange dauert es, bis eine Erfindungspatentanmeldung in Argentinien erteilt wird?