MyIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Für Patentanmeldungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Der Antrag auf eine sachliche Prüfung muss innerhalb von 48 Monaten gestellt werden ab dem Anmeldetag. Bewerberinnen und Bewerber können zwischen der Standard-Sachprüfung oder der verbesserten Sachprüfung wählen. Bei der standardmäßigen Sachprüfung führt das malaysische Patentamt eine Recherche und Sachprüfung der Anmeldung durch, wobei Recherchen- und Prüfungsergebnisse aus Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea und den Vereinigten Staaten für die Erfindung berücksichtigt werden . Eine modifizierte Sachprüfung kann nur eingereicht werden, wenn das Patent in Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea oder den Vereinigten Staaten erteilt wurde. In der verbesserten Sachprüfung unterliegen Anträge auf Sachprüfung einem vereinfachten Prüfungsverfahren. Prüfen Sie die Neuheit der Anmeldung, die gesetzlich patentierbaren Angelegenheiten und den Grad der Übereinstimmung mit der ausländischen Patentschrift, und die Patentanmeldung, die die Genehmigungsbedingungen erfüllt, kann autorisiert werden.
- Anweisungen für die Autorisierung und Jahresgebühr der Erfindungspatentanmeldung in Malaysia
- Kann das Prioritätsrecht der Erfindungspatentanmeldung in Malaysia wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia?
- Ob die Anmeldung für ein Patent für eine Erfindung in Malaysia typkonvertiert werden kann
- Merkmale des Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster in Malaysia
- Wie lange dauert es, bis eine malaysische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Ist eine malaysische Erfindungspatentanmeldung für DAS berechtigt?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Malaysia?
- Ist die Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia umwandelbar?