Eine Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia kann nur einen Anspruch enthalten und unterliegt einer formellen und sachlichen Prüfung.Der Antragsteller muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf sachliche Prüfung stellen.Es gibt eine Innovation im Produkt oder Verfahren oder an Verbesserung des bestehenden Produkts oder Prozesses Es sollte praktisch sein, keine Kreativität erforderlich.
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