- Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird in zwei Raten gezahlt, wobei die Jahresgebühr für die erste Zehnjahresperiode bei Annahme des Antrags und die Jahresgebühr für die zweite Zehnjahresperiode vor Ablauf der Frist zu entrichten ist erste Zehnjahresperiode. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben .
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