- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird alle fünf Jahre in zwei Raten gezahlt, bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % fällig.
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