- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, wobei die Frist jeweils einen Monat vor dem Bewerbungstermin eines jeden Jahres liegt.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten bezahlt werden, und es wird eine Säumnisgebühr entrichtet .
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