Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmuster-Anmeldeunterlagen in Österreich?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Wie lange ist die Schutzdauer der österreichischen Erfindungspatentanmeldung?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsunterlagen?
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