- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zahlen, die die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr ist.
- Jahresgebühr: Ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Autorisierung wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Überfälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig jedoch 200% der Jahresgebühr des laufenden Jahres ist als Säumniszuschlag zu entrichten. Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Schadensfälle und kann für mehrere Jahre in einer Summe gezahlt werden.
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Japan?
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