Autorisierung der bulgarischen Erfindungspatentanmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr

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  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
  • Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.

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