- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
- Anweisungen für die Autorisierung von Industriemustern und Jahresgebühr in Schweden
- Merkmale des schwedischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Wie lange ist die Schutzdauer von Industriemustern in Schweden?
- Ob die schwedische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Wie lange ist die PCT-Frist für die schwedische Erfindungspatentanmeldung?
- Neuheitsschonfrist für eine schwedische Erfindungspatentanmeldung
- Anleitung zur Autorisierung und Jahresgebühr der schwedischen Erfindungspatentanmeldung
- Kann das Prioritätsrecht einer schwedischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für schwedische Industriedesign-Anmeldedokumente?
- Ob eine schwedische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann