- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
- Anleitung zur Autorisierung und Jahresgebühr der schwedischen Erfindungspatentanmeldung
- Ob die schwedische Industriedesign-Anmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für eine schwedische Erfindungspatentanmeldung
- Ist die Geschmacksmusteranmeldung in Schweden umwandelbar?
- Wie lange ist die Schutzdauer von Industriemustern in Schweden?
- Ob eine schwedische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Anweisungen für die Autorisierung von Industriemustern und Jahresgebühr in Schweden
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Schweden zu genehmigen?
- Wer ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Schweden?
- Ob die schwedische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann