Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
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- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Kolumbien?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Kolumbien wiederhergestellt werden?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Kolumbien?
- Ob die kolumbianische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Ob eine kolumbianische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Kann die Priorität des kolumbianischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
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