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  • Was sind die Anforderungen für Patentanmeldungsdokumente für Erfindungen in Bangladesch?

    Einreichungssprache: Englisch

    Pfad der Pariser Konvention

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    4. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre bengalische Übersetzung
    5. Bescheinigung über das Überleben von Mikroorganismen und ihre bengalische Übersetzung
    6. Prioritätsbescheinigung/Prioritätsdokument Englische Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    10. Aussage des Übersetzers

    *Patentanmeldungsdokumente aus Bangladesch müssen notariell beglaubigt werden

  • Wie lange ist die Anmeldefrist für Industriedesign in Japan?

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Ist eine Geschmacksmusteranmeldung in Nigeria umwandelbar?

    NEIN

  • Ob die Anmeldung für ein Patent für eine Erfindung in Malaysia typkonvertiert werden kann

    Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Prüfungsberichts einen Umwandlungsantrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten. Die umgewandelte Anmeldung hat dasselbe Anmeldedatum wie die ursprüngliche Anmeldung.

  • Wie lange dauert es, bis eine belgische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?

    1-2 Jahre

  • Merkmale des malaysischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen

    MyIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Für Patentanmeldungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Der Antrag auf eine sachliche Prüfung muss innerhalb von 48 Monaten gestellt werden ab dem Anmeldetag. Bewerberinnen und Bewerber können zwischen der Standard-Sachprüfung oder der verbesserten Sachprüfung wählen. Bei der standardmäßigen Sachprüfung führt das malaysische Patentamt eine Recherche und Sachprüfung der Anmeldung durch, wobei Recherchen- und Prüfungsergebnisse aus Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea und den Vereinigten Staaten für die Erfindung berücksichtigt werden . Eine modifizierte Sachprüfung kann nur eingereicht werden, wenn das Patent in Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea oder den Vereinigten Staaten erteilt wurde. In der verbesserten Sachprüfung unterliegen Anträge auf Sachprüfung einem vereinfachten Prüfungsverfahren. Prüfen Sie die Neuheit der Anmeldung, die gesetzlich patentierbaren Angelegenheiten und den Grad der Übereinstimmung mit der ausländischen Patentschrift, und die Patentanmeldung, die die Genehmigungsbedingungen erfüllt, kann autorisiert werden.