Zehn häufig gestellte Fragen zu Patentanmeldungen in Taiwan, China (5)

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Zehn häufig gestellte Fragen zu Patentanmeldungen in Taiwan, China (5)

1. Ist es notwendig, eine überarbeitete Vergleichsseite zwischen der Spezifikation der Teilanmeldung und der ursprünglichen Spezifikation der am 1. Mai 2023 umgesetzten Erfindungspatentanmeldung einzureichen? Gibt es ein festes Format?

  • Wenn es in der Beschreibung der Teilanmeldung Löschungen gibt, die auf den Inhalten der ursprünglichen Anmeldungsbeschreibung basieren, sollten die gelöschten Inhalte durchgestrichen werden. Bei zusätzlichen Inhalten sollte der neu hinzugefügte Text unterstrichen werden, um auf den geänderten Teil hinzuweisen. .

2. Für die Teilanmeldungsspezifikation und die ursprüngliche Spezifikation der am 1. Mai 2023 umgesetzten Erfindungspatentanmeldung muss eine überarbeitete Vergleichsseite eingereicht werden. Muss ich die gesamte Spezifikation einreichen?

  • Bei nur geringen Unterschieden können Sie nur den geänderten Teil einreichen.

3. Der Erfindungsname ist Teil der Beschreibung. Ist es notwendig, in der Teilanmeldung eine überarbeitete Referenzseite für den Erfindungsnamen einzureichen?

  • unnötig. Wenn nur der Erfindungsname in der Beschreibung nicht mit dem ursprünglichen Erfindungsnamen der Anmeldung übereinstimmt, besteht keine Notwendigkeit, eine überarbeitete Vergleichsseite einzureichen.

4. Wenn im gesamten Handbuch nur ein Tippfehler korrigiert wird, muss ich dann die Referenzseite ändern?

  • Ja, solange der Beschreibungsinhalt der ursprünglichen Anmeldung nicht vollständig zitiert wird, muss eine überarbeitete Referenzseite eingereicht werden.

5. Wird die Teilanmeldung abgelehnt, wenn der Anmelder nicht die Initiative ergreift, die überarbeitete Referenzseite der Teilanmeldung einzureichen?

  • Gemäß den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 28 der Durchführungsbestimmungen zum taiwanesischen Patentgesetz stellt der Erstinstanzprüfer eine [Mitteilung über die Korrektur] aus, wenn die Beschreibung der Teilanmeldung die Beschreibung der ursprünglichen Anmeldung nicht vollständig wiedergibt. auf die Patentanmeldung, für die die überarbeitete Referenzseite der Teilanmeldung nicht aktiv eingereicht wurde. Buch】.

6. Im Antragsschreiben zur Patentanmeldung wird vermerkt, dass der Bevollmächtigte Patentanwalt A ist und die Vollmacht drei Patentanwälte A, B und C umfasst. Wird TIPO eine [Korrekturmitteilung] herausgeben?

  • Gewohnheit. Der im Antrag genannte Bevollmächtigte fungiert als Bevollmächtigter für die Patentanmeldung.
  • Darüber hinaus darf gemäß Artikel 9 der Durchführungsbestimmungen zum taiwanesischen Patentgesetz die Anzahl der im Antrag für jede Patentanmeldung aufgeführten Vertreter 3 nicht überschreiten.
  • Wenn der Anmelder drei Bevollmächtigte beauftragt und andere Beauftragte ausdrücklich mit der Bearbeitung einer einzigen Angelegenheit beauftragt hat, wie z. B. Übertragungsanmeldung, Vervielfältigung und Einsichtnahme, Befragungen, Berichte zur Patentierbarkeitsbewertung, Zahlung der Jahresgebühr usw., muss der Anmelder diesen nicht zustimmen in der ursprünglichen Anfrage erfasst. Agenten werden zusammengezählt, es sind jedoch nicht mehr als 3 speziell benannte Agenten zulässig.

7. Reicht es bei besonders betrauten Angelegenheiten aus, in der Vollmacht nur „besondere betraute Angelegenheiten gemäß Artikel 10 der Durchführungsbestimmungen zum Patentgesetz“ anzugeben?

  • Um den Umfang der Vertretungsrechte klarzustellen, sollten besondere Betrauungen, wie Betrauung, Beendigung der Betrauung, freiwilliger Rückzug, Teilung von Fällen, Antrag auf Überprüfung, Antrag auf Berichtigung, Rechtsstreit oder Verzicht, in der Vollmacht eindeutig festgehalten werden einzeln. Wenn in der Vollmacht in der Vollmacht lediglich eindeutig „Betrauung mit besonderen Betrauungsangelegenheiten gemäß Artikel 10 der Ausführungsbestimmungen zum Patentgesetz“ angegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie auch mit diesen Angelegenheiten besonders betraut ist.

8. Wenn beispielsweise ein Unternehmen in den USA und ein Unternehmen in Taiwan gemeinsam eine Patentanmeldung beantragen, kann das US-Unternehmen dann nicht einen Vertreter für die Bearbeitung der Anmeldung ernennen wollen?

  • Neben der Beauftragung eines Vertreters mit der Bearbeitung von Patentanmeldungen können US-amerikanische Unternehmen auch Dokumente vorlegen, die belegen, dass sie einen Geschäftsstandort in Taiwan haben, oder ein taiwanesisches Unternehmen mit der Bearbeitung verwandter Angelegenheiten beauftragen.

9. Was sollte der Antragsteller tun, wenn er den Genehmigungsbescheid oder den Ablehnungsbescheid erhält und die Verfahren zur Erlangung des Patentzertifikats selbst durchlaufen möchte?

  • Der Antragsteller muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Genehmigungsmitteilung einen Antrag auf ein Patentzertifikat stellen und die Patentzertifikatsgebühr sowie die Jahresgebühr für das erste Jahr entrichten, um die Verfahren zur Erlangung des Patentzertifikats durchlaufen zu können. TIPO wird innerhalb eines Monats nach Einreichung des Lizenzantrags ein Patentzertifikat bekannt geben und ausstellen.

10. Wenn ein Anmelder in Taiwan einen Patentanwalt damit beauftragt, eine Patentanmeldung einzureichen, eine Patentgenehmigung einzuholen und eine Jahresgebühr zu zahlen, sendet TIPO dann die Zahlungsmitteilung für die jährliche Patentgebühr direkt an den Anmelder?

  • Um zu verhindern, dass der Patentinhaber das Patent wegen Versäumnis der Zahlungsfrist für die Jahresgebühr für ungültig erklärt, bietet TIPO einen praktischen Service an, um den Patentinhaber daran zu erinnern, die Jahresgebühr rechtzeitig zu zahlen. TIPO druckt und sendet 2,5 Monate vor Ablauf der jährlichen Patentgebühr eine [Benachrichtigung über die Zahlung der jährlichen Patentgebühr. Wenn der Patentinhaber die jährliche Patentgebühr nicht innerhalb der 6-monatigen Verzögerungsfrist zahlt, wird die jährliche Patentgebühr erneut gezahlt im Verhältnis zur Frist innerhalb der 6-monatigen Verzögerungsfrist. Senden Sie die [Benachrichtigung über die Zahlung der jährlichen Patentgebühr] 2-3 Monate im Voraus, um den Patentinhaber und den Vertreter erneut daran zu erinnern.
  • TIPO stellt Patentinhabern und Vertretern außerdem E-Mail-Benachrichtigungen zur Verfügung. Der Patentinhaber oder Vertreter kann eine E-Mail an TIPO an ipo1p1@tipo.gov.tw senden und die ID-Nummer, die E-Mail-Adresse, den Kontaktnamen, die Kontakttelefonnummer und die Faxnummer angeben, um TIPO aufzufordern, nur E-Mail-Erinnerungen bereitzustellen.