Schwedisches Patentanmeldungsverfahren

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schweden fakten

Schweden, offiziell das Königreich Schweden, liegt auf der skandinavischen Halbinsel in Nordeuropa. Schweden grenzt an Norwegen und Finnland, hat Seegrenzen mit Lettland und Litauen und ist durch Brücken und Tunnel mit Dänemark verbunden. Heute ist Schweden eine konstitutionelle Monarchie mit einer parlamentarischenWeiterlesen

schweden fakten

Schweden, offiziell das Königreich Schweden, liegt auf der skandinavischen Halbinsel in Nordeuropa. Schweden grenzt an Norwegen und Finnland, hat Seegrenzen mit Lettland und Litauen und ist durch Brücken und Tunnel mit Dänemark verbunden. Heute ist Schweden eine konstitutionelle Monarchie mit einer parlamentarischen Demokratie und einer hoch entwickelten Wirtschaft. Schweden hat das achthöchste Pro-Kopf-Einkommen der Welt. Die Hauptstadt und größte Stadt Schwedens ist Stockholm.

Schwedisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Patentrecht"
  • "Markenrecht"
  • "Geschmacksmusterschutzgesetz"
  • Urheberrechtsschutzgesetz für literarische und künstlerische Werke
  • Die Bill of Rights für Pflanzenzüchter
  • Patentgerichtsgesetz
  • Das Gesetz zum Schutz der Topologie von Halbleiterprodukten
  • "Gebrauchsmusterschutzgesetz"
  • „Erfindungspatentschutzgesetz“

Internationale Organisation/Abkommen

  • Markenrechtsvertrag
  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Patentrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Wiener Abkommen zur Festlegung einer internationalen Klassifikation der Bildelemente von Marken
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Patentkooperationsvertrag
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Madrider Abkommen zur Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben von Waren
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Schwedisch
Englisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Schwedisches Patent- und Registrierungsamt

Deutsch: Das schwedische Patent- und Registrierungsamt (PRV)

Website: www.prv.se

Schwedische Erfindungspatentrecherche: Schwedische Patentdatenbank, Suche (prv.se)

Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine schwedische/englische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine schwedische/englische Übersetzung
  4. Vollmacht
  5. Prioritätsbeleg
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die schwedische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine schwedische/englische Übersetzung
  6. Certificate of Microbiological Survival und seine schwedische/englische Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  9. Vollmacht

20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.

  • Route des Pariser Übereinkommens: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum und spätestens 14 Monate.
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.

PRV führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert ca. 4 Monate, die fachliche Prüfung muss vom Bewerber zu Beginn nicht vorgelegt werden und wird automatisch durchgeführt. Nach Abschluss der eigentlichen Prüfung erhält der Bewerber den endgültigen Zulassungsbescheid.

keiner

2 Jahre

  • Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Autorisierungsbescheids entrichten.Wenn sie überfällig ist, kann sie nach Zahlung der Beitreibungsgebühr innerhalb einer Nachfrist von 4 Monaten wieder aufgenommen werden.
  • Jahresgebühr:
    • Route der Pariser Konvention: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag zu entrichten, und der Anmelder hat alle Jahresgebühren zu zahlen, die ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag nach der Genehmigung berechnet werden, und er zahlt am letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt.
    • PCT-Eintritt in die schwedische nationale Phase: zahlbar jährlich ab dem internationalen Anmeldetag. Die Fälligkeit der Jahresgebühr für die ersten drei Jahre ist der letzte Tag des Monats des zweiten Jahrestages des internationalen Anmeldetags und sie ist gleichzeitig mit dem Eintritt in die nationale Phase zu entrichten; wenn der Zeitpunkt des Eintritts in die Nationalphase vor Ablauf der oben genannten Frist erfolgt, ist sie innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in die Nationalphase auszuzahlen. Nachfolgende Jahresgebühren sind jedes Jahr bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, in den das internationale Anmeldedatum fällt. Der Jahresbeitrag kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit unter Zuschlag von 20 % Säumniszuschlag gezahlt werden.

Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

NEIN

Das muss der patentamt sein

Schwedisches Patent- und Registrierungsamt

Deutsch: Das schwedische Patent- und Registrierungsamt (PRV)

Website: www.prv.se

Suche nach schwedischen Designpatenten: Swedish Design Database (prv.se)

Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

5 Jahre, 4-mal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 25 Jahre Schutz.

  • Route des Pariser Übereinkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Geschmacksmuster: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

PRV führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmustern durch. Nachdem das Design offiziell beim PRV eingereicht wurde, ist keine Änderung oder Hinzufügung anderer Designs erlaubt. Ein Anmelder kann einen Aufschub der Veröffentlichung für bis zu 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag beantragen, und dieser Antrag muss gleichzeitig mit der Einreichung der neuen Anmeldung gestellt werden.

Wird das Design vom Designer oder seinem Vertreter innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.

  • Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
  • Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.

16-18 Monate

NEIN

NEIN

Mehrere Geschmacksmuster können in eine schwedische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören. Andernfalls müssen für jede Kategorie separate Bewerbungen eingereicht werden.

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