Das Überprüfungsverfahren zur Vertraulichkeit von Patentanmeldungen bezieht sich auf ein Überprüfungsverfahren, das gemäß den einschlägigen Vorschriften durchgeführt werden muss, wenn der Antragsteller beabsichtigt, im Ausland ein Patent für eine im Land geschaffene Erfindung anzumelden, um festzustellen, ob die Patentanmeldung selbst die nationale Sicherheit betrifft oder Hauptinteressen. Aus Gründen der nationalen Sicherheit haben die meisten Länder der Welt entsprechende Vertraulichkeitsprüfungssysteme entwickelt.Patentanmelder müssen einen Antrag auf Vertraulichkeitsprüfung bei ihren eigenen Agenturen für die Verwaltung von geistigem Eigentum stellen, bevor sie Patentanmeldungen im Ausland einreichen, und sie können dies auch nur tun nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bewerben Sie sich im Ausland.
- Deutsches Geheimhaltungsprüfungssystem: Mit Ausnahme von Anträgen, die Staatsgeheimnisse betreffen, müssen andere Anmeldungen keinen Antrag auf Geheimhaltungsprüfung stellen.Patentanmeldungen, die Staatsgeheimnisse enthalten (§ 93 StGB), können nach diesem Gesetz nur mit schriftlicher Zustimmung von eingereicht werden der zuständigen obersten Bundesbehörde Außerhalb des Geltungsbereichs eingereicht. Die Einwilligung kann unter Auflagen erteilt werden.
- Anmeldezeitpunkt: Mindestens 2-4 Wochen vor Einreichung einer Patentanmeldung im Ausland
- Einreichungssprache: Deutsch
- Einreichungsmethode: elektronisches Formular (Online-Einreichung)
- Antragsteller: Antragsteller
- Offizielle Gebühr: Keine