Ja
Ja
TURKPATENT führt nur formale Prüfungen und Recherchen zum Stand der Technik für Gebrauchsmusteranmeldungen durch und schützt keine Verfahren oder chemischen Produkte. Die Recherche dient nur der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit, eine erfinderische Tätigkeit ist nicht erforderlich. Der Anmelder muss den Recherchenantrag zum Stand der Technik innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Annahmebescheids einreichen.
Ja
20 Jahre
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Türkische Erfindungspatentsuche: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja. Nachdem der Anmelder die entsprechende Gebühr entrichtet hat, kann er die Änderung der Patentart von Erfindung auf Gebrauchsmuster beantragen.
Einreichungssprache: Türkisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die türkische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
Die Neuheit einer Erfindung wird nicht berührt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor ihrem Patentanmeldungs- oder Prioritätsdatum offenbart wird:
- vom Erfinder offenbart;
- Offengelegt von der Annahmestelle für Patentanmeldungen,
- und diese Informationen sind enthalten in:
- Bei anderen Anmeldungen des Erfinders und Offenlegung der Anmeldung, wenn die zuständige Behörde die Anmeldung nicht offenlegen sollte;
- Bei Anträgen Dritter, die ohne Zustimmung des Erfinders Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten haben;
- Offenlegung der Erfindung durch einen Dritten, der Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhalten hat.
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Suche nach Patenten für türkische Gebrauchsmuster: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)