- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr bezahlen, wenn er den Zulassungsbescheid erhält.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr für das zweite Jahr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Genehmigungsbescheids zahlen.Die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist verschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 30% erhoben gleichzeitig ist der Jahresbeitrag des laufenden Jahres zu entrichten. Sie können die Jahresgebühr für mehr als zwei Jahre auf einmal bezahlen.
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