- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
INPI
Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
Website: www.inpi.fr
Französische Gebrauchsmusterrecherche: Recherche avancée - Daten INPI
6-8 Monate
INPI
Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
Website: www.inpi.fr
Französische Erfindungspatentrecherche: Recherche avancée - Daten INPI
1-2 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja. Mehrere Geschmacksmuster können in eine französische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass die Geschmacksmuster derselben Klasse in der Internationalen Klassifikation von Geschmacksmustern angehören.
Einreichungssprache: Französisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung