- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Mexiko?
- Anleitung zur Autorisierung und Jahresgebühr der Gebrauchsmusteranmeldung in Mexiko
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Mexiko stattgegeben wird?
- Wie lange dauert es, bis eine mexikanische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
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- Anweisungen für die Autorisierung und Jahresgebühr der mexikanischen Erfindungspatentanmeldung
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Mexiko?
- Ob die mexikanische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmuster-Anmeldeunterlagen in Mexiko?
- Ob eine Gebrauchsmusteranmeldung in Mexiko typkonvertierbar ist