Anweisungen für die Autorisierung und Jahresgebühr der mexikanischen Erfindungspatentanmeldung

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  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr entrichten.
  • Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.

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