NEIN
20 Jahre, Erfindungen von Arzneimitteln, Agrochemikalien und Pestiziden können eine maximale Patentlaufzeitverlängerung von 5 Jahren genießen.
NEIN
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
13 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
1-3 Jahre