Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
Mehrere Designvarianten können in einer Anmeldung enthalten sein, wenn sich die Designs auf denselben Gegenstand beziehen und sich nur in geringfügigen Merkmalen unterscheiden oder als Warengruppe identifiziert werden können und ein einziges Designkonzept haben.
Einreichungssprache: Russisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und es darf nur ein unabhängiger Anspruch eingereicht werden.Gebrauchsmusterpatentanmeldungen müssen Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit haben.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung entrichten.
Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr sollte innerhalb des letzten Jahres der aktuellen 5-jährigen Gültigkeitsdauer gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss eine Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung gezahlt werden gleichzeitig.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
13 Jahre
4-12 Monate
20 Jahre, Erfindungen von Arzneimitteln, Agrochemikalien und Pestiziden können eine maximale Patentlaufzeitverlängerung von 5 Jahren genießen.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.