Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
NEIN
15 Jahre, der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre und kann nach Ablauf 2 Mal verlängert werden, mit einem Maximum von 15 Jahren.
Ja, ein Gebrauchsmuster kann während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab dem Anmeldetag in eine Erfindung umgewandelt werden.
NEIN
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Argentinisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Instituto Nacional de Propiedad Industrial, Abkürzung: INPI
Website: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial | Argentina.gob.ar
Suche nach argentinischen Erfindungspatenten: Buscar patentes de invención o modelos de utilidad | Argentina.gob.ar
NEIN
2 Jahre