Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia für DAS zugelassen?

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NEIN

专利申请流程

  • NEIN

    • Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
    • Jahresgebühr: Der Antragsteller muss im 11. bis 15. Jahr und im 16. bis 20. Jahr durch Zahlung der Verlängerungsgebühr zweimal verlängern, und der Zahlungsknoten ist das Autorisierungsdatum des Jahres.
  • Wenn die Erfindung von einem Dritten böswillig oder durch das Verhalten des Anmelders oder seines ursprünglichen Rechtsinhabers und durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden

  • Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.

  • Wenn die Erfindung böswillig von einem Dritten oder vom Anmelder oder seinem ursprünglichen Rechteinhaber oder durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.

  • Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.

  • 3-4 Jahre

  • Eine Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia kann nur einen Anspruch enthalten und unterliegt einer formellen und sachlichen Prüfung.Der Antragsteller muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf sachliche Prüfung stellen.Es gibt eine Innovation im Produkt oder Verfahren oder an Verbesserung des bestehenden Produkts oder Prozesses Es sollte praktisch sein, keine Kreativität erforderlich.

  • Einreichungssprache: Englisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsdokument (gescannte Kopie nur, wenn von MyIPO gefordert)
    3. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die nationale Phase Malaysias 19/28/34/41 Änderungen
    4. Vollmacht
    5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • MyIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Für Patentanmeldungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Der Antrag auf eine sachliche Prüfung muss innerhalb von 48 Monaten gestellt werden ab dem Anmeldetag. Bewerberinnen und Bewerber können zwischen der Standard-Sachprüfung oder der verbesserten Sachprüfung wählen. Bei der standardmäßigen Sachprüfung führt das malaysische Patentamt eine Recherche und Sachprüfung der Anmeldung durch, wobei Recherchen- und Prüfungsergebnisse aus Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea und den Vereinigten Staaten für die Erfindung berücksichtigt werden . Eine modifizierte Sachprüfung kann nur eingereicht werden, wenn das Patent in Australien, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Patentamt, Japan, Korea oder den Vereinigten Staaten erteilt wurde. In der verbesserten Sachprüfung unterliegen Anträge auf Sachprüfung einem vereinfachten Prüfungsverfahren. Prüfen Sie die Neuheit der Anmeldung, die gesetzlich patentierbaren Angelegenheiten und den Grad der Übereinstimmung mit der ausländischen Patentschrift, und die Patentanmeldung, die die Genehmigungsbedingungen erfüllt, kann autorisiert werden.