Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung auf den Philippinen wiederhergestellt werden?

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NEIN

专利申请流程

  • Ja. Ein Gebrauchsmuster kann jederzeit vor der Genehmigung/Ablehnung in eine Erfindung umgewandelt werden, und die umgewandelte Patentanmeldung hat das gleiche Anmeldedatum wie die ursprüngliche Anmeldung und kann nur einmal umgewandelt werden, und es wird eine Umwandlungsgebühr erhoben.

  • Einreichungssprache: Englisch/Philippinisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Deklaration kleiner Entitäten
    6. Prioritätsbeleg
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    10. Vergleichsdokumente/Ergebnisse anderer Länder

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die philippinische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Deklaration kleiner Entitäten
    9. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    10. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    11. Vergleichsdokumente/Ergebnisse anderer Länder
  • Philippinisches Amt für geistiges Eigentum

    Englisch: Intellectual Property Office of the Philippines, Abkürzung: IPOPHIL

    Website: IPOPHL | Rising. Shining. Beckoning. (ipophil.gov.ph)

    Patentrecherche für philippinische Erfindungen: WIPO-Veröffentlichung (ipophil.gov.ph)

  • Der anfängliche Schutzzeitraum beträgt 5 Jahre, der Verlängerungszeitraum alle 5 Jahre und der maximale Schutzzeitraum kann 15 Jahre erreichen.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • NEIN

  • 1-1,5 Jahre

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
    • Jahresgebühr: Ab dem Datum der Patentankündigung für 4 Jahre ist das Zahlungsdatum der Jahresgebühr für das fünfte Jahr das Veröffentlichungsdatum des vierten Jahres oder das internationale Veröffentlichungsdatum und so weiter. Gebühren können innerhalb von 3 Monaten vor Fälligkeit gezahlt werden. Wenn der Patentinhaber die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Nichtzahlungsmitteilung auf der offiziellen Bekanntmachung veröffentlicht, und die Gebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf bezahlt werden, es muss jedoch eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet werden gleichzeitig bezahlt werden.
    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • IPOPHIL führt formelle und sachliche Prüfungen für Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Abschluss der formalen Prüfung und der Recherche zum Stand der Technik muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in das öffentliche Verfahren eintreten und, wenn keine Einwände bestehen, in das Sachprüfungsverfahren eintreten. Der Antragsteller muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Eintritts in die nationale Phase einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Patentanmeldung genehmigt.