Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.
1 Jahr
Ja. Bitte konsultieren Sie IPVN für die Standards und Gebühren für die Wiederherstellung der Priorität.
Ja. Nach der sachlichen Prüfung der Erfindungspatentanmeldung kann der Patentanmelder einen Antrag stellen und die vorgeschriebene Umwandlungsantragsgebühr zahlen, um die Patentart von Erfindung in Gebrauchsmuster umzuwandeln. Erfüllt das Erfindungspatent die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents nicht, kann innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Ablehnungsbescheids des Erfindungspatents ein Umwandlungsantrag gestellt werden.
Ja. Bitte konsultieren Sie IPVN für die Standards und Gebühren für die Wiederherstellung der Priorität.
NEIN
IPVN führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. IPVN schließt die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat ab dem Anmeldedatum ab.Für die Erfindungspatentanmeldung über die Pariser Konvention wird die Patentoffenlegung 19 Monate ab dem Anmeldedatum/Prioritätsdatum abgeschlossen.Wenn der PCT in das vietnamesische Land gelangt, die Erfindung Patent wird im Land eingereicht Patentveröffentlichung innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt der Anmeldung in die vietnamesische nationale Phase. Ein Patentanmelder/jedermann muss spätestens 42 Monate nach dem Anmeldetag einen materiellen Antrag stellen. Die Anmeldung wird innerhalb von 2 Monaten nach dem Zulassungsbescheid veröffentlicht und tritt in die Einspruchsfrist ein. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum und endet mit dem Zulassungsdatum. Jeder kann innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen das veröffentlichte Patent erheben.
IPVN führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusterpatenten durch. IPVN hat keine Beschränkungen in Bezug auf die Bereiche der Patentanmeldung von Gebrauchsmustern.Gebrauchsmuster können in allen Bereichen angemeldet werden, die von Erfindungen abgedeckt werden, aber alle Gebrauchsmuster werden einer sachlichen Prüfung unterzogen. Ein Patentanmelder/jedermann muss spätestens 36 Monate nach dem Anmeldetag einen materiellen Antrag stellen.
5-6 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Der Patentanmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung zahlen
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste Jahr wird gleichzeitig mit der Zulassungsgebühr entrichtet. Nachfolgende Jahresgebühren sind innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 10 % fällig
Wenn der Anmelder, Erfinder oder Zessionar die relevanten Erfindungsinformationen auf einer offiziell anerkannten Ausstellung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag offenlegt, kann er eine 6-monatige Neuheitsschonfrist genießen.