- Autorisierungsgebühr: Der Patentanmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung zahlen
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste Jahr wird gleichzeitig mit der Zulassungsgebühr entrichtet. Nachfolgende Jahresgebühren sind innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 10 % fällig
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