4-6 Monate
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
4-6 Monate
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
20 Jahre
NEIN