1-2 Jahre
1-2 Jahre
Ja
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Japanische Erfindungspatentsuche: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
Ja. Innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Anmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Art des Patents auf Antrag des Anmelders von Geschmacksmuster auf Erfindung/Gebrauchsmuster geändert werden.
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
Ja.
- Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
- Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
5-7 Monate
10 Jahre
Das JPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und die sachliche Prüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf sachliche Prüfung stellen. JPO prüft hauptsächlich die Neuheit und Erfindungshöhe von Geschmacksmustern.
- (*Geheimes Design: Anmelder können beantragen, dass ihr Design für 3 Jahre ab dem Anmeldetag geheim bleibt).
Ja
25 Jahre