- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Sie können die Jahresgebühr für das 1.-5. Jahr am Ende des zweiten Jahres der Gültigkeitsdauer bezahlen und die 6.-10. Jahresgebühr am Ende des 6. Jahres. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?
- Kann das Prioritätsrecht einer dänischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ob die dänische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ist eine dänische Gebrauchsmusteranmeldung DAS-fähig?
- Ob die dänische Industriedesign-Anmeldung DAS sein kann
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark stattgegeben wird?
- Beschreibung der dänischen Genehmigung für gewerbliche Muster und der Jahresgebühren
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Autorisierung der dänischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr