- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
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