Ja
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die von den oben genannten Personen Informationen erhalten hat, offenbart wird.
Ja
Ja
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Lizenzbeamte und Jahresgebühren
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die Informationen von den oben genannten Personen erhalten hat, offenbart wird.
NEIN
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum