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Am 14. Februar 2024 wird Libyen neue Regeln zur Umsetzung von Marken einführen, die die folgenden detaillierten Bestimmungen für die Verfahren zur Markenregistrierung vorsehen:
- Die Vollmacht zur Markenanmeldung ist ab dem Datum der Unterzeichnung ein Jahr lang gültig.
- Alle von ausländischen Antragstellern eingereichten Unterlagen zur Markenregistrierung müssen notariell beglaubigt und beglaubigt werden.
- Wenn es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt, müssen Sie einen Auszug aus dem Handelsregistereintrag oder eine Handelsregisterbescheinigung bzw. ein anderes Dokument einreichen, das die rechtliche Existenz des antragstellenden Unternehmens belegt, und eine arabische Übersetzung vorlegen. Die Einreichungsfrist muss eingehalten werden Spätestens 1 Jahr ab dem Datum der Markenanmeldung.
- Anträge auf Markenübertragungen und andere Einreichungen nach der Registrierung, Verlängerungen usw. müssen von den Originalen der erforderlichen Dokumente und deren arabischen Übersetzungen begleitet sein.
Die oben genannten Regelungen treten offiziell am 1. Mai 2024 in Kraft.
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