Das sudanesische Markenamt nimmt das Markenregistrierungsgeschäft wieder auf

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Die General Administration of Intellectual Property Registration (RGIP) des sudanesischen Justizministeriums hat eine Mitteilung zur Wiederaufnahme ihrer Markenaktivitäten herausgegeben. RGIP wird ab dem 11. Februar 2024 wieder Markenregistrierungsanträge stellen.

Aufgrund der instabilen Lage in der Hauptstadt Khartum wurde das Büro der regionalen Politikgruppe vorübergehend in die Küstenstadt Port Sudan verlegt. Das temporäre RGIP-Büro akzeptiert derzeit nur neue Anträge für Markenregistrierungen, Erneuerungen, Übertragungen, Fusionen und Namens- und/oder Adressänderungen. Das temporäre RGIP-Büro ermöglicht die Online-Registrierung und papierlose Verfahren. Alle Dokumente und Belege müssen über eine speziell für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse gesendet werden.

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