Markeneinspruch ist eine der Maßnahmen, mit denen Rechteinhaber ihre Interessen und Rechte vor potenziellem Missbrauch oder Missbrauch schützen können. Hierbei handelt es sich um ein klar definiertes Verwaltungsverfahren bei der Markenregistrierung in Nigeria, insbesondere im Hinblick auf geprüfte Markenanmeldungen.
In Nigeria kann jeder Markeninhaber einen Markeneinspruch einleiten, wenn er oder sie den Schaden vorhersieht, der sich aus der Registrierung einer widersprüchlichen Marke ergeben kann. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung im Trademark Journal eingereicht werden.
Für die Einreichung eines Markeneinspruchs beim nigerianischen Amt für geistiges Eigentum sind stichhaltige Gründe erforderlich. wie:
- Ähnlichkeit: Die Marke ist einer bereits eingetragenen Marke sehr ähnlich oder identisch.
- Täuschend oder skandalös: Die Marke enthält Elemente oder Gestaltungen, die täuschend oder skandalös sind.
- Unbefugte Verwendung: Marken, die den Namen einer chemischen Substanz, das nationale Emblem Nigerias, ein offizielles Symbol oder einen Titel wie Präsident oder Gouverneur ohne entsprechende Genehmigung enthalten.
- Ortsnamen: Marken umfassen Ortsnamen.
- Eingeschränkte Wörter oder Symbole: Die Marke enthält eingeschränkte Wörter oder Symbole.
- Mangelnde Unterscheidungskraft: Der Marke fehlt die Unterscheidungskraft.
- Fehlende Absicht: Der Anmelder hat nicht die Absicht, die Marke zu verwenden.
- Eigentumsstreit: Der Antragsteller ist nicht der rechtmäßige Eigentümer der Markeneintragung.
Erforderliche Dokumente für die Einreichung eines Markeneinspruchsantrags:
- Förmlich unterzeichnete Vollmacht: einfach unterschrieben, keine notarielle Beglaubigung oder Beglaubigung erforderlich.
- Angaben zum Anmelder/Einsprechenden: Name, Adresse und Nationalität des Anmelders und des Einsprechenden müssen angegeben werden.
- Markeninformationen und Nutzungsnachweis: Umfassende Informationen über die angefochtene Marke und Beweise für deren Verwendung.
- Eine detaillierte Beschreibung der beanstandeten Marke sowie klare und ausreichende Gründe für den Einspruch.
Abschnitt 20 (1) und (2) des nigerianischen Markengesetzes regelt das Verfahren für die schriftliche Einreichung eines Einspruchs und die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr. Das grundsätzliche Vorgehen ist wie folgt:
- Nach der Identifizierung der verletzenden Marke muss der Widerspruchsantragsteller innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Marke in einer Markenzeitschrift einen Widerspruchsantrag einreichen.
- Nach Erhalt des Einspruchs muss der Anmelder einer angefochtenen Marke innerhalb eines Monats nach Zustellung der Einspruchsmitteilung eine Einspruchserwiderung einreichen. Wenn er nicht innerhalb der Frist reagiert, wird die Markenanmeldung zurückgezogen.
- Der Einspruchswerber hat nach Erhalt der Einspruchsbeantwortung einen Monat Zeit, den Nachweis in Form einer eidesstattlichen Erklärung zu erbringen.
- Ebenso haben Markenanmelder einen Monat Zeit, um eigene eidesstattliche Erklärungen mit entsprechenden Nachweisen abzugeben.
- Jede Partei hat die Möglichkeit, schriftliche Adressen zur Unterstützung ihrer jeweiligen Anträge einzureichen.
- Abschnitt 20(5) des nigerianischen Markengesetzes sieht vor, dass der autorisierte Registrar von jeder Person, die einen Widerspruchsantrag einreicht oder nach Erhalt eines solchen Antrags eine Verteidigung gegen einen Widerspruch einreicht, verlangt, eine Sicherheit für die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu leisten. Wird eine solche Sicherheit nicht geleistet, kann dies dazu führen, dass der Sachbearbeiter den Widerspruch oder die Markenanmeldung als aufgegeben betrachtet.
- Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte warten die Parteien darauf, dass die Kanzlei eine Anhörung und eine anschließende Entscheidung anberaumt. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie beim Bundesgericht Berufung einlegen.
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