Nachrichten aus dem Nahen Osten! Neue Regelungen zu geistigen Eigentumsrechten in Katar

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Vor Kurzem hat Katar eine Reihe neuer Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums ergriffen, zu denen vor allem Folgendes gehört:

  • Neue Bestimmungen zur Vollmacht für Markenrechtsstreitigkeiten: Katar hat am 25. Juni 2024 eine offizielle Mitteilung mit den folgenden wichtigen Aktualisierungen der für Markenrechtsstreitigkeiten erforderlichen Vollmachtsverfahren herausgegeben:
    • Beglaubigung durch das Außenministerium (MoFA): Die Vollmacht muss vom Rechtsinhaber unterzeichnet und notariell beglaubigt werden. Die Beglaubigung muss derzeit vor Ort durch das Außenministerium von Katar erfolgen.
    • Anforderungen an die arabische Sprache: Für eine Vollmacht in einer anderen Sprache als Arabisch muss zusammen mit dem Originaldokument eine beglaubigte arabische Übersetzung eingereicht werden;
    • Beglaubigung und Frist: Wenn die Vollmacht vor mehr als 3 Jahren unterzeichnet wurde, ist eine Beglaubigung durch das Justizministerium von Katar erforderlich.

  • Benennungs- und Verlängerungsgebühren gemäß dem Madrider Protokoll:
    • Wenn die Markenregistrierung über die Madrider Registrierung in Katar erfolgt, erhebt das nationale Amt eine separate Gebühr. Der konkrete Betrag beträgt:
      • Benennungsgebühr, 1127,00 Schweizer Franken/Klasse, ca. 1230,00 US-Dollar
      • Verlängerungsgebühr, CHF 876,00/Klasse, ca. US$958,00
        Diese Gebühr tritt offiziell am 3. August 2024 in Kraft .

  • Gebührenermäßigung:
    • Um die Wettbewerbsfähigkeit Katars in der Welt zu verbessern und die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Entwicklung des Landes anzukurbeln, hat das Ministerium für Handel und Industrie von Katar die Anmeldegebühren für Erfindungs- und Geschmacksmusterpatente erheblich gesenkt und strebt eine maximale Gebührensenkung von bis zu 90 % an um Investitionen anzuziehen und unternehmerische Bemühungen zu fördern und Katars Position als Geschäftszentrum des Nahen Ostens zu festigen. Die neuen Gebühren werden nach Bekanntgabe umgesetzt und treten am nächsten Tag in Kraft.