Die neuesten Daten des EPA zeigen, dass das System zur Gebührenermäßigung für kleine Unternehmen in den drei Monaten seit seiner Einführung am 1. April 2024 bei kleinen und mittleren Unternehmen sehr beliebt war.
Im Jahr 2023 hat das Europäische Patentamt die Auswirkungen der durch die Epidemie verursachten zweistelligen Inflation durch eine besondere Gebührenanpassung abgemildert, die unter der Inflationsrate liegt. Mit Wirkung zum 1. April hat das EPA eine Gebührenreform eingeführt, die die regulären inflationsbedingten Gebührenanpassungen bis 2026 ersetzt.
Die überarbeitete Gebührenstruktur sieht eine 30-prozentige Ermäßigung aller Gebühren während des Patentantragsverfahrens für Kleinstunternehmen, natürliche Personen, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen vor. Bisher haben berechtigte Kleinstunternehmen im Rahmen des Programms mehr als 1 Million Euro eingespart, was mehr als 1.900 Patentanmeldungen zugute kam und bei mehr als 4.000 Anmeldungen die Gebühren gesenkt wurden. Mehr als 70 % der Anfragen kommen aus EPC-Mitgliedsländern, wobei die Top-Ten-Länder Italien, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Schweiz, Spanien, Finnland, Polen, Schweden und Österreich sind. Der Gesamtanteil der Antragsteller, die davon profitieren, liegt weiterhin bei 2 %.
Durch gezielte Gebührennachlässe löst das EPA sein Versprechen ein, unterrepräsentierten Schlüsselakteuren im Innovationsökosystem dabei zu helfen, die wertvollsten Erfindungen, in die sie im Laufe der Jahre so viel Zeit und Mühe investiert haben, zu geringeren Kosten zu schützen. Diese Gebührenermäßigungen sind Teil einer Reihe ergänzender Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Patentsystems. Dazu gehören etablierte sprachbezogene Gebührenermäßigungen und die Einführung des Deep Tech Finder des Patent- und Technologieobservatoriums des Europäischen Patentamts im letzten Jahr – ein kostenloses digitales Tool, das Investoren dabei hilft, europäische Start-ups zu entdecken und zu bewerten, die Erfindungen in Schlüsseltechnologiebereichen auf den Markt bringen .
So beantragen Sie eine Gebührenermäßigung
Die Gebührenbefreiung für kleine Unternehmen gilt für neue Anmeldungen und anhängige Patentanmeldungen, sofern das kleine Unternehmen in den letzten fünf Jahren nicht fünf oder mehr Anmeldungen eingereicht hat. Sie ist mit anderen Gebührenermäßigungen, insbesondere sprachbezogenen Gebührenermäßigungen, kombinierbar. Beide Anmeldungen sind einfach – kreuzen Sie einfach die vom Europäischen Patentamt bereitgestellten elektronischen Formulare an, z. B. Formular 1001 (Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents), Formular 1200 (Eintritt in die europäische Phase) oder, für anhängige Patentanmeldungen, die verwendeten Formulare 1011 usw. (Erklärung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen usw.).
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