Einführung in den beschleunigten Überprüfungsprozess Mexikos

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Derzeit können Antragsteller im mexikanischen Patentprüfungsmechanismus die folgenden Mechanismen nutzen, um Anträge auf beschleunigte Prüfung einzureichen, um den Patentprüfungsprozess zu beschleunigen und die Patentgenehmigung schneller zu erhalten.

1.PPH

  • Das mexikanische Amt für geistiges Eigentum IMPI unterzeichnete im März 2011 die erste PPH-Vereinbarung mit dem US-amerikanischen Patent- und Markenamt USPTO. Als Mexikos wichtigster Handelspartner werden im Jahr 2023 etwa 45 % der in Mexiko eingereichten Patentanmeldungen von US-Anmeldern stammen Nutzen Sie ein positives Prüfungsergebnis beim USPTO, um die Prüfung einer mexikanischen Patentanmeldung zu beschleunigen.
  • Die derzeit in Mexiko vorgeschlagenen Überprüfungsautobahnen können die folgenden PPH-Methoden verwenden:
    • Ermöglichen Sie dem Antragsteller, die Prüfungsergebnisse des ersten Antrags zu verwenden, um einen Antrag auf beschleunigte Prüfung beim nachfolgenden Prüfungsbüro einzureichen.
    • PPH Mottainai: ermöglicht es Bewerbern, die Prüfungsergebnisse des früheren Prüfungsamts zu nutzen, um eine beschleunigte Prüfung bei einem späteren Prüfungsamt zu beantragen, unabhängig davon, welches Amt den ersten Antrag gestellt hat;
    • PCT-PPH: Anmelder, die in der internationalen Phase einer PCT-Anmeldung positive Ergebnisse erzielen, können ein nachfolgendes Prüfungsamt beantragen, um die Prüfung der entsprechenden Anmeldung zu beschleunigen.
  • Zu den nationalen Ämtern, die bisher bilaterale PPH-Vereinbarungen mit IMPI unterzeichnet haben, gehören:
    • Pazifische Allianz (Kolumbien, Chile und Peru)
    • Österreichisches Patentamt APO
    • Kanadisches Patentamt CIPO
    • Chinesisches Patentamt CNIPA
    • Koreanisches Patentamt KIPO
    • Spanisches Patentamt OEPM
    • Patent- und Markenamt der Vereinigten StaatenUSPTO
    • Französisches Amt für gewerbliches Eigentum INPI
    • Japanisches Patentamt JPO
    • Europäisches Patentamt EPA
    • IPOS, Amt für geistiges Eigentum von Singapur
  • In der Praxis stimmen die IMPI-Standards in der Regel mit den Ergebnissen des USPTO oder EPA überein, sodass in den meisten Fällen ein Genehmigungsbescheid ausgestellt wird. Dies steht in scharfem Gegensatz zu PPH-Anträgen, die auf Patenterteilungen von anderen Patentämtern basieren, die PPH-Vereinbarungen unterzeichnet haben, bei denen vor der Erteilung eines Erteilungsbescheids häufig inhaltliche Stellungnahmen zur Patentprüfung mit der Bitte um weitere Klarstellung eingehen.
  • Bedingungen für die Teilnahme am PPH
    • Um eine mexikanische Patentanmeldung zur Teilnahme am PPH-Abkommen zu verpflichten, müssen im Allgemeinen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Die mexikanische Patentanmeldung muss veröffentlicht worden sein, die zweimonatige Frist für den Einspruch Dritter muss abgelaufen sein und die Sachprüfung durch IMPI darf noch nicht begonnen haben.
    • Die Ansprüche der mexikanischen Anmeldung müssen vollständig mit den Ansprüchen übereinstimmen, die das Vorprüfungsamt für patentierbar erachtet. Gleichzeitig mit dem PPH-Antrag kann eine proaktive Änderung eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Ansprüche patentierbaren Ansprüchen entsprechen. Diese Möglichkeit kann auch zur Änderung aller anderen Teile der Patentanmeldung genutzt werden.
    • Unter der Voraussetzung ausreichender Korrespondenz ist zu beachten, dass US-Patentanmeldungen häufig Ansprüche auf nicht patentierbare Themen nach mexikanischem Patentrecht enthalten, wie etwa Behandlungsmethoden oder Softwarealgorithmen. Bei Softwareansprüchen müssen Änderungen vorgenommen werden, um jegliche Bezugnahme auf Software, Computerprogramme, ausführbare Anweisungen oder Anwendungen zu beseitigen. Für Behandlungen sollte dies in das Format einer eingeschränkten Produkterklärung oder einer Schweizer Typerklärung umgeschrieben werden. Andernfalls wird IMPI eine inhaltliche Prüfungsmeinung abgeben, um die Genehmigung abzulehnen.
    • Auch wenn ein bestimmter Gegenstand bei der Prüfung ausländischer Patente als patentierbar erachtet wird, wird IMPI dennoch analysieren, ob er die Patentierbarkeitsanforderungen nach mexikanischem Recht erfüllt. Mit anderen Worten: Das PPH-Verfahren garantiert nicht, dass das Patent zu 100 % erteilt wird.
    • In der Praxis erhalten etwa 80 % der mexikanischen Patentanmeldungen innerhalb von drei Monaten nach Einreichung eines PPH-Antrags eine Mitteilung über die Maßnahme des Amtes.
  • Vor- und Nachteile von PPH
    • PPH bietet sowohl für Anmelder als auch für Patentämter erhebliche Vorteile. Für Bewerber liegen die Hauptvorteile in schnelleren Bearbeitungszeiten und geringeren Prüfkosten. Dieser beschleunigte Prozess ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, die rechtzeitigen Schutz benötigen, um in einem sich schnell verändernden Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für Patentämter kann PPH Prüfungsarbeiten nutzen, die bereits von anderen Ämtern durchgeführt wurden, um die Arbeitsbelastung zu bewältigen und die Zusammenarbeit und Konsistenz bei der Patentprüfung zu fördern.
    • Allerdings können nicht alle Patentanmeldungen die Bedingungen des PPH erfüllen. Beispielsweise sind PPH-Anträge nicht auf Gebrauchsmuster oder Designs anwendbar. Die Koordinierung zwischen verschiedenen Patentämtern kann zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. Auch bei einem standardisierten Verfahren kann es zu Unstimmigkeiten bei der Festlegung der Patentierbarkeitskriterien durch verschiedene Patentämter kommen.

2.PPG

  • Das PPG-Programm zielt darauf ab, die technische und strategische Zusammenarbeit zwischen IMPI und dem USPTO oder EPA zu stärken. Durch die Wiederverwendung der Recherche- und Prüfungsergebnisse dieser Institutionen kann es den Patenterteilungsprozess in Mexiko beschleunigen. Die Vereinbarung zwischen IMPI und dem USPTO trat am 28. Januar 2020 in Kraft, und die Vereinbarung zwischen IMPI und dem EPA trat am 15. November 2019 in Kraft.
  • Das PPG gilt für mexikanische Patentanmeldungen, die die Priorität einer US-Anmeldung oder einer europäischen Anmeldung beanspruchen. Bewerber für das PPG müssen keinen PPG-Antrag einreichen. Stattdessen ist die Teilnahme am Programm eine Einladung, die IMPI zunächst zu einer Sachprüfung ausstellt, wenn während des Sachprüfungsprozesses festgestellt wird, dass sich eine Patentanmeldung auf die mexikanische Anmeldung bezieht Stellungnahmen erfordern, dass der Patentanmelder die Ansprüche auf der Grundlage des vom USPTO oder EPA genehmigten Inhalts ändert.
  • Wenn der Antragsteller einer Teilnahme am Projekt zustimmt, muss er die anhängigen Ansprüche ändern, um sie an die vom USPTO oder EPA genehmigten Ansprüche anzupassen. Sobald die Bewertungsantwort eingereicht wurde, wird IMPI in etwa drei Monaten einen Autorisierungsbescheid herausgeben. Wenn die im mexikanischen Recht festgelegten Patentierbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, wird IMPI eine inhaltliche Prüfungsmeinung mit einer Ablehnungsmeinung abgeben und die Anmeldung wird gemäß den normalen Verfahren durchgeführt.
  • Wenn IMPI die Stellungnahme zur Sachprüfung nicht besteht und den Patentanmelder zur Teilnahme am PPG-Projekt einlädt, kann der Anmelder am PPG-Projekt teilnehmen, indem er aktive Änderungen einreicht, damit die Ansprüche vollständig mit den vom USPTO oder EPA genehmigten Ansprüchen übereinstimmen. In jeder Prüfungsphase vor der Ausstellung des Zulassungsbescheids müssen proaktive Änderungen vorgenommen werden.

3.APG

  • Das APG-Programm zielt darauf ab, den Patentgenehmigungsprozess in Mexiko durch die Zusammenarbeit von IMPI mit dem USPTO und die Nutzung der Prüfergebnisse des USPTO zu beschleunigen.
  • Patentanmelder, die einen APG-Antrag einreichen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
    • Beanspruchen Sie die Priorität einer US-Patentanmeldung gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft oder haben Sie eine gemeinsame Priorität mit einer entsprechenden US-Patentanmeldung.
    • Das entsprechende US-Patent muss im USPTO Patent Gazette veröffentlicht worden sein;
    • Stellen Sie sicher, dass alle Ansprüche in der mexikanischen Patentanmeldung mit den Ansprüchen im erteilten US-Patent übereinstimmen, oder ändern Sie sie entsprechend.
    • Ein APG-Antrag wurde eingereicht und im IMPI Industrial Property Gazette veröffentlicht, und die zweimonatige Frist für öffentliche Kommentare Dritter ist abgelaufen;
    • Die Frist für die Teilnahme am Programm liegt innerhalb der Frist für die Beantwortung der abschließenden dritten inhaltlichen Gutachtenstellung;
    • Der Patentanmelder muss auf das Prüfungsgutachten reagieren und selbständig einen APG-Antrag stellen;
    • Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusteranmeldungen sowie Patentanmeldungen, die nicht patentierte Gegenstände enthalten, sind von der Teilnahme am APG-Programm ausgeschlossen;
    • Nachdem der AGP-Antrag der Stammpatentanmeldung angenommen wurde, wird die Teilanmeldung nicht automatisch in das AGP-Verfahren aufgenommen. Die Anzahl der Teilnahmen am APG-Programm ist unbegrenzt und Sie können einen APG-Antrag auch dann stellen, wenn die Sachprüfung bereits begonnen hat.
    • Nach Angaben des IMPI wurden seit der Einführung von APG am 13. November 2023 nur sehr wenige Patentanträge für die Teilnahme am Programm eingereicht.
Überprüfungsstandards PPH PPG APG
Müssen Sie proaktiv eine Anfrage stellen? Ja, der Antrag muss schriftlich erfolgen IMPI lädt Patentanmelder aktiv zur Teilnahme ein, oder Patentanmelder nehmen aktiv Änderungen vor Ja, der Antrag muss schriftlich erfolgen
Kooperationsbasis IMPI ist nicht nur auf das USPTO beschränkt, sondern hat auch bilaterale PPH- Abkommen mit vielen nationalen Ämtern unterzeichnet Nur zwischen IMPI und USPTO und EPA Nur zwischen IMPI und USPTO
beschleunigte Überprüfungsbasis IMPI kann die Prüfungsergebnisse anderer nationaler Ämter als Grundlage für die zulassungsfähigen positiven Prüfungsergebnisse verwenden. Es kann auch erforderlich sein, Nicht-Patent - Prüfungsergebnisse vorzulegen Unterlagen Positive Rechercheergebnisse und Prüfungsergebnisse basierend auf USPTO und EPO Basierend auf dem vom USPTO veröffentlichten Text
Bewerbungsphase für die Einreichung einer Anfrage Gilt nur vor Beginn der Sachprüfung Anwendbar nach Beginn der Sachprüfung Die Inanspruchnahme erfolgt erst nach Beginn der Sachprüfung, letztmalig vor Erteilung des dritten Prüfungsgutachtens.
Antwortzeit 1-3 Monate 1-3 Monate 1-3 Monate
Anzahl der verfügbaren Versuche 2 mal Unbegrenzt Unbegrenzt

Bei der beschleunigten Prüfung einer Teilanmeldung im Rahmen der PPH-, PPG- und APG-Systeme sind einige zusätzliche Überlegungen zu beachten. Erstens werden Teilanmeldungen nicht automatisch dem beschleunigten Verfahren hinzugefügt; Antragsteller müssen einen separaten Antrag einreichen oder eine Einladung von IMPI erhalten, an einer Teilanmeldung teilzunehmen und alle festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Bei APG-Anträgen wird das APG-Verfahren ausgesetzt, wenn es sich bei der Patentanmeldung um eine Teilanmeldung handelt, bis die Stammanmeldung das endgültige Prüfungsergebnis erhält. Diese Einschränkung gilt nur für APG.

Im Hinblick auf die Gegenseitigkeit ermöglicht das PPH-Projekt den teilnehmenden Patentämtern, voneinander unterschiedliche Prüfungsergebnisse zu verwenden. Das bedeutet, dass IMPI auf Prüfungsergebnisse ausländischer Ämter zurückgreifen kann und umgekehrt. Im Gegensatz dazu haben PPG- und APG-Projekte diesen Vorteil nicht. Obwohl sich PPG und APG auf Recherche- und Prüfungsergebnisse von USPTO und EPA stützen, gibt es keine Vereinbarung, die es ausländischen Patentämtern erlaubt, IMPI-Prüfungsergebnisse zu verwenden.