Am 27. September 2024 erließ die russische Regierung die Entscheidung Nr. 2378, mit der die Regelungen zu Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Markengebühren geändert wurden. Diese Änderungen sind offiziell am 5. Oktober 2024 in Kraft getreten, darunter:
1. Aufhebung des Rabatts für elektronische Bewerbungen: Der ursprüngliche Rabatt von 30 % auf alle online eingereichten Gebühren für elektronische Bewerbungen wurde gestrichen.
2. Erhöhung der Amtsgebühren: Alle Amtsgebühren werden um ca. 10-25 % erhöht.
3. Jahresgebühren für Erfindungspatente und Gebrauchsmuster: Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung von Patenten und Gebrauchsmustern werden durch eine 5-jährige Zahlungsfrist ersetzt und die Jahresgebühren für die Jahre 1-5 sind in der Autorisierungsgebühr enthalten.
4. Für Geschmacksmusterpatente, die nach dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden, wurde die fünfjährige jährliche Gebührenzahlungsmethode eingeführt. Bisher waren für Designpatente, die vor dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden, die Jahresgebühren für die Jahre 1 bis 5 in der Genehmigungsgebühr enthalten.
Während des Übergangszeitraums müssen Antragsteller fünf Jahre lang Gebühren zahlen, abzüglich der in diesem Zeitraum bereits in den Vorjahren gezahlten Gebühren. Anstatt beispielsweise nur die Jahresgebühr für das 8. Jahr zu zahlen, zahlt der Antragsteller den Gesamtbetrag für den zweiten 5-Jahres-Zeitraum, abzüglich der bereits für das 6. und 7. Jahr gezahlten Jahresgebühren. Für Marken wird die 6-monatige Nachfrist für verspätete Zahlungen (mit einer Erhöhung der Gebühren um 50 %) auf eine Nachfrist von nur einem Monat geändert, und die Verzugsgebühren für Anmelde- und Registrierungsgebühren werden um 100 % erhöht.
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