Brasilianisches Patentamt aktualisiert PPH-Antragskriterien für 2025

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Ab dem 1. Januar 2025 hat das brasilianische Amt für geistiges Eigentum (INPI) neue Kriterien für Anträge im Rahmen des Patent Prosecution Highway (PPH) veröffentlicht und wichtige Aktualisierungen eingeführt, die die Transparenz und Effizienz bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen durch das brasilianische Patent- und Markenamt verbessern sollen.

Im Jahr 2025 wird das INPI das PPH-Quotensystem erweitern, um Anträge auf der Grundlage des Datums und der Uhrzeit der Einreichung zu bearbeiten. Insgesamt werden jährlich 3.200 PPH-Anträge nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ angenommen und vierteljährlich wie folgt zugeteilt:
- Ab dem 1. Januar 2025 werden 800 PPH-Antragskontingente bereitgestellt
- Weitere 800 PPH-Antragskontingente werden am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober freigegeben.

Sobald das Quartalskontingent erreicht ist, werden weitere PPH-Anträge für Patentanmeldungen in allen Teilen der Internationalen Patentklassifikation (IPC) vorübergehend ausgesetzt. Bereits eingereichte Patentanmeldungen werden weiterhin normal bearbeitet, jedoch werden etwaige mit der PPH-Anmeldung eingereichte Änderungen nicht berücksichtigt.

Im ersten Quartal 2025 werden PPH-Anmeldungen mit der Hauptklassifikation IPC H04 (elektronische Kommunikation) nicht mehr angenommen. Das INPI wird vierteljährlich neu bewerten, ob diese PPH-Anträge angenommen werden. Das INPI veröffentlicht auf seiner offiziellen Website eine wöchentliche Zusammenfassung der Gesamtzahl der im Laufe des Jahres eingereichten PPH-Anträge. Bis Januar 2025 sind beim INPI 79 PPH-Anträge eingegangen, was einem Anstieg von 9,7 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr entspricht.

Darüber hinaus ist Brasilien dem Global PPH Network (Global PPH) beigetreten, wodurch die PPH-Partnerschaft auf 27 Patentämter erweitert wurde, darunter das Deutsche Patentamt DPMA, das Japanische Patentamt JPO, das Finnische Patentamt PRH, das Australische Patentamt AUIPO, das US-Patentamt USPTO und das Britische Patentamt UKIPO. INPI verfügt derzeit über bilaterale PPH-Abkommen mit dem Europäischen Patentamt (EPA), dem französischen Patentamt (INPI) und dem chinesischen Patentamt (CNIPA).

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